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Autor Thema: Napster
post nr: 1
 zanzara 


Stammgast 
 ID # 4
  erstellt: 21. Dezember 2005 13:45    zitat    pm   mail     

MELDUNG aus COMPUTER + TELEFON Stiftung Warentest

20.12.2005

Musik aus dem Internet
I can't get no satisfaction
Napster ist zurück. Doch von der ehemals illegalen Musiktauschbörse ist letztlich nur der Name übrig geblieben. Nutzer laden sich die Songs von einem zentralen Server herunter und zahlen dafür. Klingt nach normalem Musikshop. Ist es aber nicht. Wer sich bei Napster anmeldet und monatlich mindestens 9,95 Euro zahlt, bekommt dafür Zugriff auf beliebig viele Songs aus einem Repertoire von nach eigenen Angaben 1,5 Millionen Titeln. Napster nennt das „Music-Flatrate“. STIFTUNG WARENTEST hat sich angemeldet und das neue Napster ausprobiert. Größte Schwäche im Praxistest: Das Repertoire überzeugt nicht.
Neues Konzept
Beim ersten Blick auf napster.de wird schnell klar: Das ist kein gewöhnliches Musikportal. Die Anbieter haben sich ein neues Konzept ausgedacht. Es gibt drei Varianten: „Napster light“, „Napster Music-Flatrate“ und „Napster to go“. „Napster light“ funktioniert ähnlich wie iTunes: Programm installieren, Songs oder Alben suchen und bis zu 30 Sekunden Probe hören, Wunschtitel kaufen und herunterladen. Nachteil: Bei anderen Musikportalen wie etwa musicload - Testsieger im Musikportal-Vergleich 1/2006 - kann jeder Musikfan über einen gewöhnlichen Browser suchen und kaufen. Für Napster ist stets die Installation eines Extra-Programms erforderlich.
Musik mit Verfallsdatum
Neu und das Herz von Napster ist die „Music-Flatrate“: Für monatlich 9,95 Euro haben Mitglieder zu jeder Zeit Zugriff auf angeblich 1,5 Millionen Titel. Zugriff heißt: Nutzer können Songs anklicken und hören. Bei dieser Aktion werden sie auch auf der Festplatte gespeichert. Die Songs haben das Format WMA-DRM. Sie sind also kopiergeschützt. Über einen Napster-Account können können Nutzer von bis zu drei Computern aus auf die Flatrate zugreifen. Bei Auslaufen oder Kündigung der Flatrate bleiben die Dateien auf der Festplatte. Doch hören kann der Nutzer sie nicht mehr. Nach Ablauf des Verfallstags lassen sich die Lieder nicht mehr abspielen. Nur wer einen weiteren Monat die Napster-Flatrate bezahlt, kann die Lizenzen der Lieder aktualisieren und sie weiter abspielen.
Auch für Mobil-Player
„Napster to go“ geht noch einen Schritt weiter: Mit dieser Erweiterung können Napster-Kunden die heruntergeladenen Songs auch auf ein oder zwei portable Multi-Media-Player schieben. Kostenpunkt: 14,95 statt 9,95 Euro pro Monat. Auch bei den Multi-Media-Playern gilt: Die Lizenz zum Hören hat ein Verfallsdatum. Die Verlängerung gibts nur bei Fortsetzung der Flatrate via Internet. Voraussetzung ist ein geeigneter Player. Die Geräte müssen die Verfallsdatumsfunktion unterstützen. Derzeit nennt Napster rund 20 Geräte, mit denen die To go-Musik funktioniert. Bei manchem Modell ist zusätzlich eine Aktualisierung der Software nötig.
Brennen gegen Extragebühr
Alle drei Napster-Varianten bieten die Möglichkeit, Songs wie bei anderen Internet-Musikanbietern auch auf CD zu brennen. Das Brennprogramm mit Drag&Drop-Funktion ist in die Napster-Software integriert. Allerdings: Wer Songs auf CD brennt, muss sie auch als Flatrate-Kunde extra bezahlen. Grund: Napster wandelt nämlich die WMA-DRM-Dateien in eine normale Audio-CD um. Dann fehlt der Kopierschutz. Schwäche: Den Testern ist es nicht gelungen, die Namen der Interpreten oder Songs mit auf die CD zu übertragen.
test-Kommentar
Die Idee ist innovativ. Keine Frage. Napster präsentiert nicht nur eine Suchfunktion, sondern auch eigene Playlists, Charts und Channels. Letztlich ist Napster eine Kombination aus Musikportal, Internetradiochannel und Playlistsammlung. Das Programm ist schnell heruntergeladen, die Bedienung intuitiv verständlich. Doch Napster hat einigen Schwächen:

* Voraussetzungen. Napster light und Music Flatrate funktionieren unter Windows 2000 oder XP. Für die To go-Flatrate sind Windows XP, Windows Media Player 10 und ein portabler Player nötig, der WMA-DRM-Dateien mit Stichtagsfunktion abspielt. . Sinnvoll ist - wie bei anderen Internetmusikanbietern auch - eine DSL-Flatrate.
* Eingeschränktes Repertoire. Napster bietet angeblich über 1 500 000 Songs. Damit wäre das Repertoire - bis auf iTunes - größer als bei allen von der STIFTUNG WARENTEST untersuchten Musikportalen. Dennoch: Eine ganze Reihe der Superhits von Beatles, Coldplay oder Robbie Williams hat Napster nicht. Prominentes Beispiel: Satisfaction von den Rolling Stones gibts nicht. Auch die Suche nach Klassik bringt nur wenige Treffer.
* Unsicherheit beim Zahlen. Nachdem Surfer das Programm installiert haben, müssen sie sich anmelden. Für die Abrechnung bietet Napster zum Beispiel das Lastschriftverfahren an. Es reicht die Angabe etwa von Name, Kontonummer, Bankleitzahl. Danach kanns los gehen. Das ist zwar schnell, aber unsicher. Wer Kontodaten von anderen kennt, kann sich unter falschem Namen anmelden und auf fremde Rechnung Alben kaufen.
* Haltbarkeit. Gerade in Zeiten von MP3 wollen viele Musikfans ein riesiges Musikarchiv auf ihrer Festplatte haben. Das können sie zwar als Napster-Mitglied bequem aufbauen. Doch eben nur auf Zeit - so lange nämlich, wie Sie für ihre Flatrate zahlen. Hört die Napster-Mitgliedschaft auf, sind die vielen Dateien wertlos: Sie sind dann nicht mehr abspielbar.
* Dateiformat. Songs sind lediglich im WMA-DRM zu bekommen. Nicht jeder MP3-Player kann das Format abspielen. Wer also den „falschen“ Player hat, kann „Napster to go“ nicht nutzen.

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Lieben Gruss
Zanzi
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..........und immer ehrlich bleiben!!!

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